Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Euro Trade & Consulting Centers

Dienstleistungsvereinbarung

  1. Sie erklären die von Ihnen gewünschte Leistung schriftlich bzw. innerhalb des ersten Kontaktgesprächs.
  2. Wir präsentieren Ihnen ein angepaßtes Angebot und halten uns 2 Monate daran gebunden.
  3. Gemeinsam stimmen wir uns über Umfang, Zeitrahmen und Preis ab.
  4. Sie können Ihren Auftrag schriftlich erteilen, gleichzeitig gilt die erste Leistungserbringung als Auftragserteilung.
  5. Die Annahme der Beauftragung entspricht einer Dienstvereinbarung, der gemäß nicht der Erfolg (da kein Makler- oder Werkvertrag) geschuldet wird, sondern der Aufwand zu vergüten ist.
  6. Die Vorgangsbearbeitung unterstützen Sie durch termin- und sachgerechte Informations- und Datenbereitstellung.
  7. Für nicht eingehaltene Termine werden aufwandsentsprechende Kosten und 60% des Tagescoachingsatzes für 8 Stunden in Rechnung gestellt.
  8. Einzel- und Erstberatungen sind im Anschluß des Gesprächs gegen Rechnung bar zu begleichen, wobei der Preis einer Stunde des Erstgesprächs bei Folgeauftrag in der Rechnungslegung erlassen wird.
  9. Für umfangreiche Aufträge erfolgt die Rechnungslegung periodisch.
  10. Nach Auftragsabschluß wird der zahlungsfällige Preis dem tatsächlichen Aufwand angepaßt.
  11. Auftragsrechnungen begleichen Sie bitte mit Rechnungszugang, spätestens jedoch innerhalb der darauffolgenden 14 Tage.
  12. Zum Zahlungsziel nicht beglichene Rechnungen werden ab dem ersten Säumnistag mit dem jeweils gültigen Verzugszinssatz nach § 288 BGB belastet (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
  13. Unabhängig von Verzugszinsen und dem Ersatz externer Beitreibungskosten wird ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 40,00 € für Verwaltungskosten und interne Kosten des Gläubigers, die in Folge des Zahlungsverzugs entstanden sind fällig. Bei fortgesetzter Nichtzahlung wird umgehend Klage erhoben.
  14. Aufwände zur Forderungseintreibung werden mit einem Satz von 65 €/Stunde zuzüglich anfallender Reisekosten aufwandsentsprechend zusätzlich in Rechnung gestellt!
  15. Erstellte bzw. eingegangene Unterlagen, Akten und Materialien bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum des Auftragnehmers ohne Verfügungsanspruch des Auftraggebers.

Ihre Kenntnisnahme der vorliegenden Dienstleistungsvereinbarung werten wir als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.


(Stand: März 2024 – es gilt jeweils die aktuellste Fassung)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.